Auf den ersten Blick klingt diese Geschichte wie ein wahr gewordener Traum. In Frankreich hat vor ein paar Jahren ein Ehepaar bei der Gartenarbeit eine Handvoll Goldbarren gefunden. Gold im eigenen Garten – ein Traum wird wahr! Oder doch nicht? Knapp zwei Dutzend weitere Goldbarren kamen einige Jahre später hinzu, der eigene Garten barg ein beträchtliches Goldbarren-Vermögen. Wie sich später herausstellte, lag der Schatz seit vielen Jahren unbemerkt unter der Erde. In dem festen Glauben, dass ehrlich am längsten währt, meldeten sich die Finder bei der zuständigen Behörde und berichteten dort von den insgesamt 28 gefundenen Goldbarren. Selbstverständlich gingen sie davon aus, einen dem Wert ihres Fundes entsprechenden Finderlohn zu bekommen.

Der steinige Weg des Gesetzes

Doch weit gefehlt. Mitarbeiter der staatlichen Behörde machten sich ans Werk und wurden tatsächlich fündig. Die Familie der Vorbesitzer des „goldigen“ Anwesens äußerst wohlhabend gewesen, stellte sich heraus. Der ehemalige Hausbesitzer war zwar inzwischen verstorben, doch seine Witwe konnte zur Aufklärung der Situation beitragen. Ihre Schwiegereltern hatten einst einen erfolgreichen Handel mit Spirituosen- und Weinhandel betrieben. Ihnen gehörten mehrere Firmen, die durchweg erfreuliche Gewinne erwirtschafteten. Eben diese Gewinne investierte die Familie in Gold. Ihr begrenztes Vertrauen in die damaligen Bankhäuser und in die wirtschaftliche Zukunft des Landes brachten die Weinhändler offensichtlich auf die Idee, die Goldbarren im Garten zu vergraben und sie auf diese Weise in Sicherheit zu bringen.

Ehrlichkeit ist immer Gold wert

Die Nachkommen der wohlhabenden Weinhändler suchten einst selbst im Garten nach dem vergrabenen Goldschatz, fanden jedoch nur ein paar und gab die Suche dann auf. Allerdings verfügten sie über die gültigen Identifizierungs-Unterlagen, konnten also nachweisen, dass sie die rechtmäßigen Besitzer des gesamten Goldbarren-Fundes sind. Besagte Witwe, die acht Kinder hat, machte nach Erhalt der guten Nachricht umgehen ihren Anspruch auf den Gold-Fund vor Gericht geltend. Das Gericht sprach ihr in vollem Umfang Gold und Verkaufs-Einnahmen zu, die ehrlichen Finder gingen komplett leer aus. Die rechtliche Lage ist allerdings auch eindeutig. Wer einen Fund macht, der mehr als zehn Euro wert ist, muss sich umgehend mit dem Besitzer in Verbindung setzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Finder verpflichtet, sich „unverzüglich“ bei den Behörden zu melden und den Fund dort abzugeben. Im deutschen Gesetzt ist allerdings der Anspruch auf einen Finderlohn von drei bis fünf Prozent verankert.

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