GoldIn Juristenkreisen herschte seit Januar Rätselraten. Warum startete das Schweizer Bundesamt der Justiz eine Ausschreibung, in der es nach einer Kanzlei für ein Verfahren vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington suchte? Welcher Rechtsstreit könne sich laut Ausschreibung „bis ins Jahr 2020“ hinziehen und sich um einen Streitwert von mehreren Millionen Franken drehen?

Mitte März war das Rätsel gelöst: Es geht um Gold. Viel Gold. Das hatte die Familie um Cem Uzan, einem ebenso umtriebigen wie umstrittenen Geschäftsmann aus der Türkei, zusammen mit verschiedenen Wertgegenständen in der Schweiz gelagert. Insgesamt rund 300 Millionen Euro sei die Einlage wert gewesen. Doch das Gold ist nicht mehr da. Denn die Türkei hatte seit Beginn des Jahrhunderts mehrere Ermittlungen gegen Uzan eingeleitet, dabei ging es unter anderem um den Vorwurf der Geldwäsche und des Betrugs.

Im Zuge dieser Ermittlungen stellte die Türkei eine Reihe von Rechtshilfeersuchen an die Schweiz. Die Eidgenossen sollten nicht nur Daten und Unterlagen über Uzans Geschäfte zugänglich machen, sondern auch dessen Konten sperren und die Wertgegenstände an die Türkei übergeben. Im Jahr 2009 überwies die Schweizer Bundesanwaltschaft 268 Millionen Euro aus Uzans Besitz an einen Ttürkischen Versicherungsfonds sowie an zwei Unternehmen, die gegen den Geschäftsmann Ansprüche geltend machen.

Damit aber habe die Schweiz gegen ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Türkei und der Schweiz verstoßen, argumentieren nun Uzans Anwälte. Dieses Abkommen soll die Investitionen von Unternehmen in fremden Ländern vor staatlichen Eingriffen oder Verstaatlichung schützen. Im April 2014 forderten Uzans Anwälte deshalb von den Schweizer Behörden einen Schadensersatz in Höhe von rund 750 Millionen Dollar. Nach einer zwölfmonatige Konsultationsfrist will Uzan nun offenbar Klage beim als Schiedsgericht eingesetzten International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington einreichen.

Wem gehörte das Gold des Geschäftsmanns? Darüber werden nun die Richter in Washington entscheiden.

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