Besteuerung von Gold: Das müssen Investoren wissen

Bei der Geldanlage sollten Investoren stets die Besteuerung berücksichtigen. Schließlich können anfallende Steuern die Rendite deutlich schmälern. Edelmetall-Anleger erfahren im folgenden Beitrag, was es mit der Besteuerung von Gold auf sich hat. Schließlich verspürt wohl jeder Investor das dringende Bedürfnis, möglichst wenig Geld von seinem Vermögen mit dem Finanzamt zu teilen.

Grundsatz: Mehrwertsteuer beim Edelmetall-Kauf

Grundsätzlich wird beim Kauf von Edelmetall in Deutschland die Mehrwertsteuer fällig. Da macht es keinen Unterschied, ob Sie Silber, Platin oder sonstige Edelmetalle kaufen. Bei Silbermünzen haben Anbieter die Möglichkeit, die Differenzbesteuerung als steuerrechtliches Schlupfloch zu nutzen. Folglich lässt sich die steuerliche Belastung beim Ankauf reduzieren. Bei Silberbarren ist dies jedoch beispielsweise nicht möglich – hier fällt der volle Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % an.

Ausnahme: Anlagegold ohne Mehrwertsteuer kaufen

Doch in diesem Beitrag soll es um die Besteuerung von Gold gehen. Investoren profitieren beim Kauf von Anlagegold von einer Besonderheit. Goldbarren und -münzen, die den Kriterien aus der EU-Richtlinie 98/80/EG1 genügen, gibt es ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

Goldmünzen fallen unter den Begriff des Anlagegolds, wenn diese einen Goldanteil von mindestens 900/1000 aufweisen. Zugleich darf der Preis nicht über 80 % des Marktwerts liegen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ein Verzeichnis von befreiten Goldmünzen, die es ohne steuerlichen Aufschlag beim Kauf gibt. Als Investor sollten Sie sich sorgfältig informieren, wenn es sich nicht um die bekannten Krügerrand- oder Maple-Leaf-Münzen handelt. Goldbarren müssen demgegenüber einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweisen. Dann fällt auch hier keine Mehrwertsteuer beim Kauf an. Anders sieht dies aus, wenn Sie Altgold oder historische Goldmünzen kaufen wollen. Der Kauf ist mehrwertsteuerpflichtig, da der Gesetzgeber die Befreiung ausdrücklich nur für Anlagegold geschaffen hat.

Haltedauer und Steuerfreiheit

Entscheidend für viele Anleger ist jedoch die Besteuerung des Gewinns beim Verkauf. Wer Aktien, Immobilien oder Anleihen besitzt, kennt das Spiel zu gut. In den meisten Fällen müssen Sie die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis (also den Gewinn) versteuern – vorbehaltlich Sie haben Ihren steuerlichen Freibetrag bereits ausgeschöpft. Die Abgeltungssteuer ist wohl jedem Investor ein Begriff.

Bei der Besteuerung von Gold gibt es jedoch eine weitere Besonderheit. Die Finanzbehörden behandeln den Verkauf von Gold als ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG. Dies bedeutet, dass die Gewinne steuerfrei sind, sobald die Haltefrist ein Jahr übersteigt. Langfristige Anleger werden somit belohnt und müssen keine Steuer auf ihre Goldgewinne bezahlen.

Anders sieht dies aus, wenn Sie das Gold vor der Jahresfrist verkaufen. Dann fällt eine Besteuerung nach Ihrem persönlichen Steuersatz an. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG beträgt 600 Euro – erst ab 601 Euro werden somit Steuern fällig.

Alternative Gold-Investments wie ETCs

Im letzten Jahr spielte Finanzminister Olaf Scholz mit dem Gedanken, ein kleines Stück vom Kuchen der Gold-Anleger zu bekommen. Das Ziel war zunächst die Besteuerung von Gold-ETCs. Grundsätzlich profitieren Anleger auch von der steuerlichen Begünstigung bei einer Haltefrist von einem Jahr, wenn sie physisch besicherte Anlageprodukte kaufen. Diese Praxis wollte Olaf Scholz ändern, scheiterte jedoch. Wer in Gold-ETCs investieren möchte, profitiert immer noch von der Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer. In Betracht kommen die Produkte der Deutschen Börse und Börse Stuttgart Xetra Gold und EUWAX Gold II. Allerdings gibt es einige Vorzüge beim Investieren in physisches Gold. Wenn der Gesetzgeber in Zukunft über Gold-Besteuerung oder sogar ein Verbot nachdenken sollte, würde es die ETC-Anleger wohl als Erstes treffen.

Unser Fazit: Das Edelmetall Gold ist aus steuerlicher Sicht attraktiv!

In diesem Beitrag sollen die Vor- und Nachteile von Edelmetall und Gold aus Anleger-Perspektive außen vor bleiben. Es geht ausschließlich um die Besteuerung von Gold. Aus steuerlicher Sicht ist das Edelmetall attraktiv. Wer das richtige Anlagegold kauft und länger als ein Jahr bis zum Verkauf wartet, muss keine Steuern bezahlen.

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